Entrümpelung steuerlich absetzen — so geht’s

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Wussten Sie, dass Sie die Kosten einer Entrümpelung teilweise von der Steuer absetzen können? Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Finanzamt Entrümpelungen als haushaltsnahe Dienstleistung an. Wir erklären Ihnen, welche Kosten absetzbar sind, wie hoch die Steuerersparnis ausfällt und worauf Sie achten müssen.

Entrümpelung als haushaltsnahe Dienstleistung

Die rechtliche Grundlage bildet § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser Paragraph regelt die steuerliche Begünstigung sogenannter haushaltsnaher Dienstleistungen. Darunter fallen Tätigkeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden könnten, aber an einen Dienstleister vergeben werden — also auch das Entrümpeln von Räumen, Keller, Garage oder Garten.

Die Entrümpelung Ihrer eigenen Wohnräume und dazugehörender Nebenräume fällt grundsätzlich in diese Kategorie. Das Finanzamt erkennt dabei 20 Prozent der Arbeitskosten als direkten Steuerabzug an — bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR pro Jahr.

Was genau können Sie absetzen?

Nicht alle Rechnungspositionen einer Entrümpelung sind steuerlich absetzbar. Das Finanzamt unterscheidet klar zwischen begünstigten und nicht begünstigten Kosten:

Absetzbare Kosten

  • Arbeitskosten: Die Arbeitszeit des Entrümpelungsteams — also die reine Dienstleistung für das Sortieren, Tragen, Laden und Räumen
  • Fahrtkosten: An- und Abfahrt des Dienstleisters zu Ihrem Haushalt
  • Maschinenkosten: Einsatz von Geräten und Maschinen, die für die Entrümpelung benötigt werden (z. B. Möbellift, Transportmittel vor Ort)

Nicht absetzbare Kosten

  • Materialkosten: Verpackungsmaterial, Umzugskartons, Müllsäcke
  • Entsorgungsgebühren: Die reinen Kosten für die Abfallentsorgung (Deponie- und Containergebühren)
  • Mehrwertsteuer auf Materialien: Die Steuer auf nicht begünstigte Posten

Deshalb ist eine aufgeschlüsselte Rechnung so wichtig: Nur wenn Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden, kann das Finanzamt den begünstigten Anteil erkennen.

So berechnet sich Ihre Steuerersparnis

Schauen wir uns die Berechnung an einem konkreten Beispiel an:

Beispiel: Kellerentrümpelung in Heilbronn

  • Gesamtkosten der Entrümpelung: 1.200 EUR
  • Davon Arbeitskosten (inkl. Fahrt): 750 EUR
  • Davon Entsorgung und Material: 450 EUR

Steuerersparnis: 20 % von 750 EUR = 150 EUR, die direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.

Bei einer größeren Haushaltsauflösung mit Arbeitskosten von beispielsweise 3.000 EUR ergibt sich eine Steuerersparnis von 600 EUR. Wohlgemerkt: Das ist kein Abzug vom zu versteuernden Einkommen, sondern ein direkter Abzug von der Steuerschuld — Sie sparen also tatsächlich diesen Betrag.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Eigener Haushalt

Die Entrümpelung muss in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden. Das klingt einschränkender, als es ist — denn zum Haushalt zählen nicht nur die Wohnräume, sondern auch:

  • Keller und Dachboden
  • Garage und Carport
  • Garten und Grundstück
  • Nebengebäude (Schuppen, Gartenhaus)

Auch Mieter können die Kosten absetzen — es muss nicht Ihre eigene Immobilie sein. Entscheidend ist, dass Sie dort Ihren Haushalt führen.

2. Keine Barzahlung

Das ist eine der wichtigsten Regeln: Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Die Bezahlung muss per Banküberweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung erfolgen — so dass ein Zahlungsnachweis über Ihr Konto vorliegt. Diese Regelung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und wird konsequent durchgesetzt.

Merke: Selbst wenn Sie eine ordnungsgemäße Rechnung haben — ohne Überweisungsbeleg wird das Finanzamt den Abzug ablehnen.

3. Ordnungsgemäße Rechnung

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Dienstleisters
  • Ihre Anschrift (Ort der Leistungserbringung)
  • Art und Umfang der Leistung
  • Getrennte Ausweisung von Arbeitskosten, Fahrtkosten und Materialkosten
  • Rechnungsdatum und Steuernummer des Dienstleisters

4. Kein doppelter Vorteil

Wenn die Entrümpelung bereits anderweitig gefördert wird — etwa durch eine Versicherung, das Sozialamt oder als Betriebsausgabe — können Sie dieselben Kosten nicht zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit

Kann ich die Entrümpelung einer geerbten Wohnung absetzen?

Nur wenn Sie in der geerbten Wohnung Ihren eigenen Haushalt führen. Die Entrümpelung einer Wohnung, in der Sie nicht selbst leben, ist in der Regel nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. In manchen Fällen können die Kosten aber als Nachlassverbindlichkeit die Erbschaftssteuer mindern — sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

Gilt das auch für Vermieter?

Vermieter, die eine Mietwohnung entrümpeln lassen (z. B. nach Auszug eines Mieters), können die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Das ist sogar noch vorteilhafter als die Regelung nach § 35a EStG, da die Kosten dann in voller Höhe das zu versteuernde Einkommen mindern.

Kann ich die Kosten auch auf mehrere Jahre verteilen?

Nein. Die Steuerermäßigung wird für das Jahr gewährt, in dem die Zahlung erfolgt ist. Der maximale Abzug von 4.000 EUR gilt pro Kalenderjahr. Wenn Sie neben der Entrümpelung noch andere haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Gartenpflege etc.) in Anspruch nehmen, werden alle zusammen auf den Höchstbetrag angerechnet.

So bekommen Sie die richtige Rechnung

Damit Sie den Steuerbonus sicher nutzen können, bitten Sie Ihren Entrümpelungsdienstleister bereits bei der Auftragserteilung um eine aufgeschlüsselte Rechnung. Seriöse Anbieter wissen, worauf es ankommt, und stellen die Rechnung entsprechend aus.

Bei Entrümpel King erhalten Sie selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrennter Ausweisung aller Kostenpositionen. Wir weisen Sie aktiv auf die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit hin und gestalten die Rechnung so, dass Ihr Steuerberater oder das Finanzamt alle relevanten Informationen direkt erkennen kann.

Checkliste: Entrümpelung steuerlich absetzen

  • Entrümpelung findet im eigenen Haushalt statt (inkl. Keller, Garage, Garten)
  • Rechnung liegt vor mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten
  • Bezahlung per Überweisung oder Kartenzahlung (keine Barzahlung!)
  • Kontoauszug als Zahlungsbeleg aufbewahren
  • In der Steuererklärung unter „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ eintragen (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen)
  • Höchstbetrag beachten: 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 EUR Steuerbonus pro Jahr

Wir sind für Sie da

Bei Entrümpel King in Heilbronn und Umgebung erhalten Sie nicht nur eine professionelle Entrümpelung, sondern auch eine steuerlich verwertbare Rechnung. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und sorgen dafür, dass Sie den maximalen Steuervorteil nutzen können. Kontaktieren Sie uns — wir kümmern uns um den Rest.

Rufen Sie uns an unter 07066 / 902906 oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein kostenfreies Angebot.